Stadt und Politik wollen keine Bürgerbeteiligung
Aus der Wilhelmshavener Zeitung musste die Zeche Rüstersielergroden erfahren, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Wilhelmshaven das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt habe. Der Bürgerinitiative ist ein entsprechender Bescheid bis dato allerdings nicht zugegangen.
Erneut zeigt sich das fehlende Demokratieverständnis der Verwaltung und der vermeidlich großen Parteien in unserer Stadt. Zwar werben im aktuellen Landtagswahlkampf die Spitzenkandidaten von SPD, CDU und FDP mit Floskeln wie Bürgernähe, nah am Bürger sein, die Ängste der Bürger ernst nehmen - aber bitte nur als Wahlkampfversprechen!
Auch ist es bezeichnend für die Stadt, dass die örtliche Lokalpresse vor den eigentlich Beteiligten informiert wurde. So wird erneut versucht, die BI durch gezielte Propaganda mundtot zu machen.
Die BI wird nun alle Rechtswege prüfen und in Kürze weitere Infos bereitstellen. Hierfür warten wir aber erstmal den offiziellen Bescheid der Stadt ab.
Klar ist schon heute, dass die Taktik von Menzel, Schmidt und Co.nicht aufgehen wird! Die Meinung und Kritik der Bürger wird nicht verstummen. Mit ihrer kurzsichtigen Entscheidung hat die Stadt und die Politik die Wichtigkeit und Notwendigkeit der BI nur noch unterstrichen. Dies hat sich besonders am vergangenen Samstag gezeigt. Mehr Menschen als an den vergangenen Sammeltagen unterzeichneten das Bürgerbegehren. Hauptgrund für viele Unterstützer: “Wir dürfen uns die Willkür der Wilhelmshavener Politiker nicht mehr gefallen lassen!”
Jetzt erst Recht! Das war die Konsequenz aus der Meldung der WZ. Mal sehen, was die Stadt zu tausenden Unterschriften sagt!? Dabei ist es bereits nicht mehr wichtig, ob das Begehren unzulässig sein sollte, oder nicht. Wer die Meinung der Bürger aufgrund von angeblichen Formfehlern ignorieren will, der darf auf die nächste Wahl gespannt sein.
Es wird Zeit, dass sich auch unter der politischen Führung Wilhelmshavens herumspricht, dass wir nicht in Russland leben! Die erkennbare Meinungsmanipulation unseres Oberbürgermeisters, der seine Lobbypolitik mit allen Mitteln vorantreiben will, wird ihr jähes Ende in der Begierde der Menschen finden, für die Demokratie, Mitbestimmung, Meinungsfreiheit und konstruktive Kritik nicht nur inhaltslose Floskeln sind.
Unsere Stadt lebt von und mit den Bürgern. Unsere gewählten Vertreter sollten unser aller Wohl, und nicht das eigene bzw. das von Energiekonzernen im Blick haben. Über eine solche Politik sind schon ganz andere Politiker gestolpert.
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren brauchten wir um die 6.000 Unterschriften - jetzt werden es einige Tausend mehr werden! Auch wenn die Unterschriften den offiziellen Charakter eines Bürgerbegehrens nicht mehr erfüllen sollten - sie sind doch Ausdruck des Protestes und der Kritik.
Wir danken den größten Unterstützern der Bürgerinitiative - Herrn Oberbürgermeister Menzel und seinen politischen Zuarbeitern!


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Tim SommerGeschrieben am 14 Januar, 2008 um 08:48
@Nick:
Der Beschluss über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens muss schriftlich zugestellt werden. Ihm muss auch die Begründung der Ablehnung beiliegen. Erst durch die ordnungsgemäße Zustellung ergibt sich die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen den Beschluss. Rechtskraft erlangt der Beschluss erst, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft bzw. darauf verzichtet wurde.
Solange schwebt das Verfahren.
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NickGeschrieben am 13 Januar, 2008 um 20:54
Im Gästebuch ist folgender Eintrag von “eberhard menzel” (ob sich hier wirklich um den OB handelt, weiß ich ja nicht) zu finden: “Am 20.12. wurden die sprecher der bürgerinitiative,frau coldewey und herr sokolowski, über den beschluß des verwaltungsausschusses vom 17.12. informiert, der das bürgerbegehren kohlekraftwerke als unzulässig erklärte. in diesem gespräch wurde auch über die gründe, die zu dieser auffassung führten, informiert.”
Ist der Vorgang so zutreffend? Ich weiß dann nicht, worüber sich die BI aufregt?! Gut, der Bescheid sollte schon schriftlich ergehen. Stellt sich aber dennoch die Frage, ob dies für die Wirksamkeit des Beschlusses notwendig ist. Denn Verwaltungsakte (z. B. Bescheide) unterliegen ja grundsätzlich keinen Formvorschriften, dürfen also auch mündlich ergehen. Aber viell. ist hier ja die Schriftform vorgeschrieben?!
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Georg HaprichGeschrieben am 13 Januar, 2008 um 19:35
Zutreffend ist:
Die BI hat bei der Verwaltung ein Bürgerbegehren angemeldet mit dem Ziel,eine durch die Stadt (Gemeinde)durchzuführende Bürgerbefragung zu erreichen. Offensichtlich wurde der Presse bereits vor der BI ein wg.angeblichem Formfehler zurückweisender Bescheid erteilt durch welchen Ausschuß ist zunächst egal.
Schriftlich (gerichtsfest ist uns das bisher 11.Januar!!!) noch nicht bekannt! Also bisher wohl nur Meinungsmache! Von wem??? Ja,richtig! Der Fisch stinkt vom Kopf!
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NickGeschrieben am 2 Januar, 2008 um 11:58
an Heinz - Peter Tjaden:
Kommentar zitierenDass die NGO während der Sammlung nicht gilt (wie denn auch???), steht außer Frage. Aber die BI hat doch bereits ein Bürgerbegehren angemeldet lt. eigener Aussage (”Vor diesem Hintergrund hat die BI am 03.12.2007 ein Bürgerbegehren bei der Stadt Wilhelmshaven angezeigt.”). Und viell. hat der Verwaltungsausschuss hier bereits Formmängel o. ä. festgestellt und das Begehren für unzulässig erklärt. Das die Möglichkeit der Anrufung des Verwaltungsgerichts hat damit doch nichts zu tun.
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Tim SommerGeschrieben am 2 Januar, 2008 um 11:46
Wer einen Formfehler als Grund für die (angebliche) Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens geltend macht, der sollte auch selber die Form wahren! Und hierzu gehört die Übersendeung des Bescheides an die BI!
Insgesamt geht es inzwischen längst nicht mehr um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, sondern um die strikte Weigerung vom Menzel, Schmidt, Reuther, Teichmann und Co, die Stimmen der Bürger zu hören! Für mich sieht Demokratie anders aus!
Und wenn sich unsere Volksvertreter ihrer Sache so sicher sind, warum führen sie dann keine Bürgerbefragung durch, die der Rat jederzeit beschließen könnte? Haben sie etwa Angst vor dem Volk und dessen Entscheidung? Wer im Wahlkampf ständig davon spricht, den Bürger hören zu wollen, der sollte auch endlich mal seine Ohren aufmachen! Wir rufen seit Wochen und die Politik hat nichts besseres zu tun, als uns mundtot zu machen, zu diffamieren und uns zu beleidigen.
Welcher gute Demokrat könnte etwas gegen eine Bürgerbefragung haben? Wir sind der russischen Demokratie näher, als wir es wahrhaben wollen! Die nächste Wahl wird zeigen, wie viel Prozent der Wahlberechtigten den Versprechen der großen Parteien in Wilhelmshaven noch Glauben schenken…wo schon vor der Wahl die Versprechen gebrochen und die eigenen Beschlüsse und Wahlprogramme mißachtet werden!
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Heinz-Peter TjadenGeschrieben am 2 Januar, 2008 um 10:11
die ngo-vorschrift gilt doch wohl nicht während einer unterschriftensammlung. außerdem kann man dann immer noch das verwaltungsgericht anrufen. so eine vorgehensweise wie hier in whv scheint mir neu zu sein, solche initiativen gibt es ja auch in anderen städten, siehe ganz aktuell leipzig. http://www.buergerbegehren-leipzig.de
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NickGeschrieben am 1 Januar, 2008 um 17:49
an Jens:
“Muss man jetzt aber auch nicht verstehen oder? Wo steht das hier keine Kommentare mehr erwünscht sind? Ich kann Ihren Kommentar zumindest ganz deutlich Lesen …”
Man kann die Kommentare aber offensichtlich - soweit sie noch nicht geprüft wurden - erst dann lesen, wenn man selbst einen geschrieben hat. Ich kann erst jetzt (nachdem ich gerade den oben stehenden Kommentar veröffentlicht habe) Ihren Kommentar und den Detlef lesen. Hätte ich den von Detlef eher lesen können, wäre mein Kommentar ja auch, wie unschwer zu erkennen ist, entbehrlich gewesen.
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NickGeschrieben am 1 Januar, 2008 um 17:41
an Heinz - Peter Tjaden:
Kommentar zitierenDann sind Sie anscheinend schlauer als das Gesetz, genauer gesagt schlauer als die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die in § 22 b Abs. 7 S. 1 ausdrücklich sagt: “Der Verwaltungsausschuss entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.”
Und jetzt kommen Sie!
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JensGeschrieben am 1 Januar, 2008 um 10:41
ZITAT-Internetseite von Detlef am Montag, 31. Dezember 2007
“es wundert mich ja nicht,das seit heute kein Kommentar auf der Seite der BI Wilhelmshaven ” Zeche Rüstersiel” mehr erwünscht ist,sonst war man eigentlich immer sehr offen dort… aber man kann doch wohl nicht nur erwarten,das nur Kommentare kommen wie ” tolle seite, macht weiter so,klasse Internetauftritt” usw ,da müßt ihr auch schon mal Kritik vertragen - oder ? Erst dann zeigt sich,wie offen und ehrlich ihr mit den Wilhelmshavenern umgeht… deswegen als Gedächtnissprotokoll (ist vielleicht nicht wörtlich,aber sinngemäß) hier meine Antwort auf den Kommentar von Heinz Peter Tjaden ..”
… und weiter wird dann der hier oben drüber veröffentlichte Kommentar genannt!
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Muss man jetzt aber auch nicht verstehen oder? Wo steht das hier keine Kommentare mehr erwünscht sind? Ich kann Ihren Kommentar zumindest ganz deutlich Lesen …
Bis jetzt wurden und werden hier alle Meinungen der Besucher ohne Zensur veröffentlicht, selbst wenn diese angeblich von Herrn Menzel persönlich kommen - was ich ehrlich gesagt stark bezweifle - Sie scheinbar nicht, da es gleich auf Ihrer Seite für bare Münze verkauft wurde. Und das auch eine aktive Bürgerinitiative über die Feiertage hinweg nicht gleich auf Kommentare reagiert scheint mir ebenfalls nicht im Geringsten merkwürdig … Ihnen natürlich gleich sofort, das leuchtet mir natürlich wiederum ein.
Erwähnt sei auch, dass unten hier auf der Seite ja auch etwas von … “Bitte beachten:” steht. Denn das eine Prüfung der Beiträge eben immer auch mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht sollte doch wohl klar sein oder? Vor allem, wenn man bedenkt … wann und zu welcher Uhrzeit Sie Ihren Kommentar verfasst haben!
Und! Immerhin kann und darf hier wohl jeder seine Meinung veröffentlichen - diese Möglichkeit wird dem Besucher auf Ihrer Seite ja wohl erst gar nicht ermöglicht.
Schön, das wir darüber geredet haben – hier ist es zumindest möglich!
Wünsche ebenfalls ein gutes Jahr 2008!
Kommentar zitierenund … “immer schön locker bleiben”
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DetlefGeschrieben am 31 Dezember, 2007 um 23:42
Schau dir mal die NGO dazu an…
Auszug:
(7) Der Verwaltungsausschuß entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist über die begehrte Sachentscheidung innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen
Das ist kein fiktives Szenario,sondern pures deutsches Recht…Stand 7.12.2006
ein frohes neues Jahr 2008 wünsche ich auch dir
und immer schön locker bleiben
;-))
Kommentar zitieren2
Heinz-Peter TjadenGeschrieben am 30 Dezember, 2007 um 17:46
Moin, der Verwaltungsausschuss kann doch zu den Vorhaben von Bürgerinitiativen entscheiden, was er will. Ist doch völlig ohne Belang, da solche Entscheidungen gar nicht zu seinem Aufgabenbereich gehören.
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DetlefGeschrieben am 27 Dezember, 2007 um 13:21
Wenn ich richtig informiert bin,sind Ratsmitglieder der BASU und der Grünen aktive Mitglieder eurer BI (laut eurer eigenen Darstellung auf dieser Internetseite)und gehören gleichzeitig dem betreffenden kritisierten Verwaltungsausschuss der Stadt Wilhelmshaven an,der sich aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt,darunter laut Internetseite der Stadt Wilhelmshaven als Vertreter der Grünen - Werner Biehl und als Vertreter der BASU - Joachim Tjaden.Wenn das so zutrifft ( ich lasse mich gerne korrigieren ),habt Ihr doch seit dieser Sitzung alle Informationen,auch wenn sie noch nicht in schriftlicher Form vorliegen.Warum dann diese populistischen Angriffe auf die anderen Politiker ?
Kommentar zitierenDas ist für mich genau das,was ihr der anderen Seite vorwerft,nämlich Meinungsmanipulation.Aber wie gesagt,ich lasse mich gerne korrigieren,sollte meine Sichtweise nicht korrekt sein, vielleicht war es ja auch ein anderer Verwaltungsausschuss…