Neues Recht gegen neue Kohlekraftwerke

14 Februar, 2008

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Die über 30 Jahre alte Eon-Dreckschleuder auf dem Rüstersieler Groden läuft mindestens noch bis 2020!

Deutsche Umwelthilfe formuliert ordnungsrechtliche Schranken zur Abwehr neuer Kohlekraftwerke mit alter Technik – Die ältesten Klimakiller nachrüsten oder stilllegen – DUH-Bundesgeschäftsführer Baake: „Angstdebatte über Stromlücke haltlos“ – Im Windschatten der Genehmigung neuer Kohlekraftwerke hoffen die Konzerne auf Laufzeitverlängerung ihrer Atomkraftwerke.

Konventionelle Kohlekraftwerke dürfen in Deutschland – über die bereits genehmigten oder im Bau befindlichen hinaus – nicht mehr errichtet werden. Sehr alte Kohlemeiler müssen entweder bestimmte Mindestwirkungsgrade einhalten oder aber abgeschaltet werden. Andernfalls kann die von der Bundesregierung für 2020 angestrebte Minderung des nationalen Kohlendioxid-Ausstoßes um 40 Prozent gegenüber 1990 nicht erreicht werden. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin hingewiesen und zugleich einen konkreten rechtlichen Rahmen vorgeschlagen, der künftig den Betrieb von fossil befeuerten Kraftwerken regeln soll. mehr: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

1 Kommentar

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    schwammundlinna

    Also, wenn das Kohlekraftwerk noch mindestens bis 2020 funktionopelt, dann brauchen wir doch jetzt noch keins, oder ?
    Und außerdem, wenn Wilhelmshaven die “Grüne Satdt am Meer” sein soll, braucht sie doch keine neuen Kohlekraftewerke, die die Luft verpesten, oda?????

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