BGH-Entscheidung zu E.ON und RWE: Expansion der Stromriesen gestoppt!

Geschickt eingefädelt, aber auch der Bundesgerichtshof weiß inzwischen, dass die Energiekonzerne den Hals nicht vollkriegen können. [Bild: Screenshot www.Tagesschau.de]
Der Bundesgerichtshof [BGH] hat einer weiteren Ausdehnung des Energiekonzerns E.ON einen Riegel vorgeschoben. E.ON habe zusammen mit RWE in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, heißt es in der Entscheidung. Mit dieser Begründung untersagte der BGH-Kartellsenat dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Der BGH gab damit dem Bundeskartellamt Recht, das den beabsichtigten Kauf von einem Drittel der Anteile 2003 verboten hatte.
E.ON und RWE werden mit dem BGH-Beschluss weitere Beteiligungen an kommunalen Stromversorgungsunternehmen untersagt. Der BGH wies darauf hin, dass E.ON und RWE bereits jetzt Anteile an insgesamt 204 stromverteilenden Unternehmen haben.
Marktbeherrschendes Oligopol
Es sei Geschäftsstrategie von E.ON und RWE, sich durch Minderheitenbeteiligungen an Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Absatzgebiete zu sichern, hielt der BGH-Kartellsenat fest. RWE und E.ON bildeten ein marktbeherrschendes Oligopol, dem weder ausländische Stromanbieter noch die beiden anderen großen Energieversorger Vattenfall und EnBW ausreichenden Wettbewerbsdruck entgegensetzen könnten. Zusätzliche Beteiligungen der beiden Giganten würden den Wettbewerb daher noch weiter einschränken und müssten untersagt werden. Ähnlich hatte zuvor auch das Bundeskartellamt argumentiert.
Strategie der Energieriesen durchkreuzt
Die beiden großen Energieversorger könnten ihrer langfristigen Strategie nun nicht mehr folgen, sagte ein Vertreter des Bundeskartellamtes. Bei den Strompreisen für die Verbraucher wird sich nach Angaben der Wettbewerbshüter aber kurzfristig nichts ändern. Für die hohen Strompreise gebe es vielfältige Gründe.
[Az.: KVR 60/07]
Quelle: www.Tagesschau.de

