Bürgerbegehren
Die BI “Zeche Rüstersielen Groden” hat sich in vielen Sitzungen Gedanken über die Form des notwendigen Protest gegen die bis zu vier geplanten neuen Kohlekraftwerke in Wilhelmshaven gemacht. Neben der stetigen Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit stand die Frage nach einem Weg zur konkreten Verhinderung des von der Firma Electrabel geplanten Kraftwerkneubaus im Focus der BI.
Nach einigen Recherchen ist die BI zu dem Entschluss gekommen, dass die Nutzung der in der Niedersächsischen Gemeindeordnung verankerten Bürgerbeteiligung ein guter Weg sei, der Politik die Haltung der Bürger zum Thema Kohlekraftwerke und Klimaschutz näher zu bringen. Vor diesem Hintergrund hat die BI am 03.12.2007 ein Bürgerbegehren bei der Stadt Wilhelmshaven angezeigt. In den nächsten 6 Monaten werden BI-Mitglieder im Stadtgebiet Wilhelmshavens die entsprechenden Unterschriften sammeln. Die hierfür notwendigen Listen können im Downloadbereich dieser Homepage herunter geladen werden.
Den aktuellen Stand der Unterschriftenaktion für das Bürgerbegehren können Sie dem Unterschriftenzähler in der Kopfzeile dieser Homepage entnehmen.
Ablauf des Bürgerbegehrens
Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) sieht diverse Instrumente der Bürgerbeteiligung vor. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger von Städten und Gemeinden auch zwischen den Wahlen direkten Einfluss auf kommunale Beschlüsse nehmen können. Bezeichnet wird diese Form der Bürgerbeteiligung als „direkte Demokratie“.
In der NGO regelt der Paragraph 22 die Umstände und Bedingungen der Bürgerbeteiligung.
Die Wilhelmshavener „Bürgerinitiative gegen Kohlekraftwerke – für Klimaschutz“ hat sich einstimmig dafür entschieden, dem eigenmächtigen Handeln der kommunalen Politik die Meinung der Bürger der Stadt entgegen zu stellen.
Gemäß § 22b NGO soll ein Bürgerbegehren bei der Stadt Wilhelmshaven gemeldet werden, welches einen Bürgerentscheid gemäß § 22b NGO zur Durchführung einer Bürgerbefragung gemäß § 22d NGO zum Ziel hat.
Um ein Bürgerbegehren erfolgreich zu gestalten, müssen mindesten 6.000 Unterschriften von Einwohnern Wilhelmshavens gesammelt werden, die das Bürgerbegehren unterstützen.
Sollten die 6.000 Unterschriften erfolgreich gesammelt werden, so muss der Rat der Stadt Wilhelmshaven einen Bürgerentscheid zur Frage einer Bürgerbefragung zum Thema „Neuansiedlung von Kohlekraftwerken in Wilhelmshaven“ durchführen.
Die Bürgerbefragung ist ausschließlich ein Meinungsbild und hat keinerlei bindende Wirkung für den Rat der Stadt. Allerdings erhält der Rat durch die Bürgerbefragung ein eindeutiges Votum der Bürger.
Sollten sowohl Bürgerbegehren, als auch der Bürgerentscheid und die Bürgerbefragung ergeben, dass sich die Bürger Wilhelmshavens gegen die Neuansiedlung von Kohlekraftwerken aussprechen, bliebe es noch immer in der Entscheidungsfreiheit des Rates, sich über den Willen der Bürger hinweg zu setzen, oder diesem zu folgen.
